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Akkreditiert oder nicht: der Unterschied in der Praxis

Die LZG mbH aus Lippstadt berät und zertifiziert deutschlandweit nach DIN EN ISO 9001 (kurz: ISO 9001) – ohne DAkkS-Akkreditierung. Auf dieser Seite steht, was das für Ihr Zertifikat bedeutet, wann es genügt und wann Sie eine akkreditierte Stelle brauchen.

Ordner und Dokumentenstapel in einem Büroregal

Kernaussage

Der Unterschied in einem Satz

Akkreditierung sagt nichts darüber aus, ob Ihr Qualitätsmanagement gut ist – sie sagt aus, wer die Zertifizierungsstelle überwacht.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) prüft nicht Ihr Unternehmen, sondern die Zertifizierungsstelle: ihre Unabhängigkeit, ihre Auditverfahren und die Qualifikation der eingesetzten Auditoren, üblicherweise nach DIN EN ISO/IEC 17021-1. Ob eine Stelle akkreditiert ist, sagt also etwas über die Aufsicht über den Zertifizierer, nicht über die Qualität Ihres Betriebs oder die Strenge des einzelnen Audits.

Die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 an Ihr Qualitätsmanagementsystem gelten in beiden Fällen identisch. Ein Auditor einer akkreditierten Stelle prüft dieselben Normkapitel wie ein Auditor der LZG mbH – Anwendungsbereich, Prozesse, Führung, Ressourcen, Betrieb, Bewertung der Leistung und Verbesserung. Der Unterschied liegt in der externen Kontrolle der Zertifizierungsstelle selbst, nicht in der Prüftiefe vor Ort.

Die DAkkS ist die einzige nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland und wird vom Bund und den Ländern getragen. Sie führt selbst keine Zertifizierungsaudits bei Unternehmen durch, sondern begutachtet in regelmäßigen Abständen die Zertifizierungsstellen: Sie prüft Auditorenqualifikation, Stichprobenverfahren, Unparteilichkeit und die Dokumentation der Auditverfahren der jeweiligen Stelle.

Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Die Akkreditierung sagt nichts darüber aus, wie gründlich ein einzelnes Audit bei Ihnen abläuft, sondern nur, dass die Zertifizierungsstelle einem festgelegten Überwachungsverfahren unterliegt. Eine nicht akkreditierte Stelle kann ihr Audit ebenso sorgfältig durchführen, unterliegt aber keiner externen Kontrolle durch die DAkkS.

Prüfung durch Auftraggeber

Wie Auftraggeber Zertifikate prüfen

Auftraggeber prüfen ein vorgelegtes ISO-9001-Zertifikat meist anhand weniger Angaben: Zertifikatsnummer, Anwendungsbereich, Gültigkeitsdatum und Name der ausstellenden Stelle. Bei akkreditierten Stellen lässt sich die Akkreditierung zusätzlich im öffentlichen Register der DAkkS nachschlagen.

Bei nicht akkreditierten Stellen fehlt dieser öffentliche Registereintrag. Auftraggeber, die eine Akkreditierung voraussetzen, prüfen deshalb gezielt, ob die Stelle im DAkkS-Register geführt wird, und akzeptieren ohne diesen Eintrag kein Zertifikat.

Verlangt der Auftraggeber keine Akkreditierung, reichen üblicherweise die Kontaktdaten der Zertifizierungsstelle, ein plausibler Anwendungsbereich und die Bereitschaft, den Auditbericht auf Nachfrage offenzulegen. Wir stellen Ihnen diese Unterlagen ohne zusätzlichen Aufwand zur Verfügung.

Ausschreibungstexte

Wie Sie die Akkreditierungspassage in Ausschreibungen lesen

Ausschreibungen und Lieferantenfragebögen formulieren die Anforderung an das Zertifikat selten eindeutig. Häufige Formulierungen sind „gültiges Zertifikat nach ISO 9001", das keine Akkreditierung voraussetzt, oder „Zertifikat einer akkreditierten Stelle nach ISO/IEC 17021", das eine Akkreditierung zwingend fordert.

Achten Sie auf Formulierungen wie „akkreditiert", „DAkkS-akkreditiert" oder Verweise auf ISO/IEC 17021. Fehlen solche Begriffe und wird lediglich ein gültiges Zertifikat verlangt, ist in der Regel auch ein nicht akkreditiertes Zertifikat ausreichend.

Im Zweifel ist der Wortlaut entscheidend, nicht die übliche Praxis der Branche. Wir lesen Ihre Ausschreibungspassage vor dem Angebot gegen und sagen Ihnen, ob unser Zertifikat die Anforderung erfüllt oder nicht – eine rechtliche Bewertung der Ausschreibung selbst können und wollen wir dabei nicht vornehmen.

Vergleich

Akkreditierte und nicht akkreditierte Zertifizierung im Detail

Die folgende Übersicht zeigt, wo beide Varianten gleich sind und wo sie sich unterscheiden.

MerkmalAkkreditierte StelleNicht akkreditierte Stelle
Geprüfte NormDIN EN ISO 9001, Kapitel 4 bis 10DIN EN ISO 9001, Kapitel 4 bis 10
Prüftiefe im AuditStufe 1 und Stufe 2, gleicher UmfangStufe 1 und Stufe 2, gleicher Umfang
Überwachung der Prüfstelledurch die DAkkS nach ISO/IEC 17021keine externe Akkreditierungsstelle
Internationale Anerkennunggrundsätzlich weltweitim Einzelfall zu klären
Ausschreibungen mit Akkreditierungspflichterfüllt die Vorgabeerfüllt die Vorgabe nicht
Regulierte Branchen (Medizinprodukte, Automotive, Luftfahrt)häufig vorgeschriebenin der Regel nicht ausreichend
Kostentendenziell höher wegen Überwachungsgebührentendenziell niedriger
Dauer bis zum Zertifikatvergleichbar, teils längere Terminvorläufemeist kürzere Terminvorläufe

Entscheidungshilfe

Wann Sie eine akkreditierte Stelle brauchen

Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist immer dann erforderlich, wenn eine Ausschreibung, ein Kunde oder eine Regulierung dies ausdrücklich fordert. Das kommt in bestimmten Branchen und Vertragskonstellationen regelmäßig vor und lässt sich vorab klären.

  1. Ausschreibungen mit Akkreditierungsforderung: öffentliche Vergaben und Lieferantenverträge, die ausdrücklich ein Zertifikat einer nach ISO/IEC 17021 akkreditierten Stelle verlangen.
  2. Medizinprodukte: Zertifizierungen im Umfeld der Medizinprodukteverordnung setzen in der Regel akkreditierte oder benannte Stellen voraus.
  3. Automotive und IATF 16949: Für die automobilspezifische Zusatznorm ist eine Zertifizierung durch akkreditierte, IATF-anerkannte Stellen zwingend.
  4. Luftfahrt: Normen wie EN 9100 verlangen akkreditierte Zertifizierungsstellen mit branchenspezifischer Zulassung.
  5. Konzernvorgaben: Manche Konzerne schreiben ihren Zulieferern eine akkreditierte Zertifizierung als internen Standard vor, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben.

In diesen regulierten Bereichen bestehen eigene, branchenspezifische Regelwerke, die über die DIN EN ISO 9001 hinausgehen: Für Medizinprodukte etwa Anforderungen der Medizinprodukteverordnung und häufig zusätzlich die ISO 13485, für Automotive die IATF 16949, für Luftfahrt die EN 9100 und für Bahnanwendungen die IRIS-Zertifizierung der International Railway Industry Standard.

Diese Regelwerke verlangen jeweils eigene, akkreditierte oder branchenweit anerkannte Zertifizierungsstellen mit spezialisierten Auditoren. Eine allgemeine ISO-9001-Zertifizierung, ob akkreditiert oder nicht, ersetzt diese Nachweise nicht. Ob Ihr Vorhaben in einen dieser Bereiche fällt, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ohne die Regelwerke selbst rechtlich zu bewerten.

Entscheidungshilfe

Wann eine nicht akkreditierte Zertifizierung genügt

Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen genügt eine nicht akkreditierte Zertifizierung, wenn der Auftraggeber lediglich einen Nachweis über ein wirksames Qualitätsmanagement verlangt, ohne die Zertifizierungsstelle ausdrücklich zu benennen. Das betrifft viele Lieferantenfragebögen, interne Verbesserungsprojekte und Aufträge im Mittelstand.

Prüfen Sie vor dem Projektstart drei Quellen: Ausschreibungstexte, Lieferantenfragebögen und bestehende Rahmenverträge. Findet sich dort keine Vorgabe zur Zertifizierungsstelle, ist eine nicht akkreditierte Zertifizierung in der Regel eine gleichwertige und günstigere Option.

Unser Vorgehen

Wie wir mit der Akkreditierungsfrage umgehen

Bevor ein Angebot entsteht, klären wir gemeinsam, ob eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für Ihren Fall notwendig ist. Das geschieht anhand Ihrer Ausschreibungsunterlagen, Kundenvorgaben oder Rahmenverträge, die Sie uns zusenden.

Stellt sich heraus, dass eine akkreditierte Stelle notwendig ist, sagen wir das offen – auch dann, wenn das gegen den eigenen Auftrag spricht. In diesem Fall übernehmen wir auf Wunsch die Beratung und Auditvorbereitung und nennen Ihnen akkreditierte Zertifizierungsstellen als Alternative für das eigentliche Audit. Näheres dazu steht auf der Seite ISO-9001-Beratung.

Diese Klärung findet grundsätzlich vor Vertragsschluss statt, nicht erst während des Projekts. So vermeiden Sie, dass ein fertiges Zertifikat am Ende nicht zur Anforderung des Auftraggebers passt und die Arbeit teilweise wiederholt werden muss.

Klärung vor dem Angebot

Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vorgaben zur Zertifizierungsstelle, bevor ein Angebot entsteht. Wenn unser Zertifikat nicht passt, sagen wir das – auch wenn es gegen den Auftrag spricht.

Später wechseln

Können Sie später zu einer akkreditierten Stelle wechseln?

Ja. Ein bei uns aufgebautes und zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem lässt sich in der Regel ohne Neuaufbau zu einer akkreditierten Zertifizierungsstelle migrieren.

Der Wechsel läuft praktisch wie eine Neuvergabe des Zertifizierungsauftrags: Sie beauftragen die neue, akkreditierte Stelle, legen Ihre bestehende Dokumentation vor und vereinbaren einen Termin für das Erstaudit nach deren eigenem Verfahren. Ihr bisheriges Zertifikat der LZG mbH läuft parallel bis zu seinem regulären Ablaufdatum weiter oder wird zum Umstellungszeitpunkt beendet, je nach Absprache mit der neuen Stelle.

Ein nahtloser Übergang ohne jede Unterbrechung lässt sich nicht versprechen, da jede akkreditierte Stelle ihr eigenes Aufnahmeverfahren hat. In der Praxis verkürzt eine gut geführte Dokumentation aus der bestehenden Zusammenarbeit jedoch die Vorbereitung auf das neue Audit erheblich.

Was übernommen wird

Prozessdokumentation, internes Audit, Kennzahlen und Managementbewertung bleiben inhaltlich bestehen. Die neue Stelle prüft, ob sie ihren eigenen Verfahren genügen, und führt üblicherweise ein reguläres Erstaudit durch.

Was neu hinzukommt

Die akkreditierte Stelle stellt eigene Anforderungen an Auditprotokolle und Nachweisführung. Wir bereiten die Übergabe so vor, dass möglichst wenig doppelt erarbeitet werden muss.

Einordnung

Was diese Seite nicht leistet

Diese Seite erklärt den Unterschied zwischen akkreditierter und nicht akkreditierter Zertifizierung allgemein und im Hinblick auf die DIN EN ISO 9001. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres konkreten Vertrags, Ihrer Ausschreibung oder branchenspezifischer Vorschriften.

Wir bewerten hier auch keine einzelnen Wettbewerber oder andere Zertifizierungsstellen, akkreditiert oder nicht. Ob eine konkrete andere Stelle für Ihren Fall geeignet ist, können und wollen wir nicht beurteilen; dazu wenden Sie sich am besten direkt an die betreffende Stelle oder an die DAkkS.

Bei rechtlichen Fragen zu Vergaberecht, Vertragsauslegung oder branchenspezifischen Zulassungsvoraussetzungen empfehlen wir, zusätzlich rechtlichen Rat einzuholen. Wir liefern die fachliche Einschätzung zum Zertifizierungsverfahren, keine juristische Bewertung Ihrer Vertragslage.

Einordnung

Warum sich Kosten und Aufwand unterscheiden

Akkreditierte Zertifizierungsstellen tragen laufende Kosten für die Begutachtung durch die DAkkS, für vorgeschriebene Qualitätssicherungsmaßnahmen und für die strikte Trennung von Beratung und Zertifizierung. Diese Kosten fließen in die Gebühren für Ihr Audit ein.

Weil die LZG mbH nicht akkreditiert ist, entfallen diese zusätzlichen Kostenblöcke, und wir können Beratung und Zertifizierung aus einer Hand anbieten. Das senkt sowohl den Preis als auch den organisatorischen Aufwand, weil Sie Ihren Betrieb nicht zweimal gegenüber unterschiedlichen Ansprechpartnern erklären müssen.

Dieser Vorteil gilt jedoch nur, solange Ihr Auftraggeber keine akkreditierte Zertifizierung verlangt. Deshalb steht die Klärung des tatsächlichen Bedarfs bei uns immer am Anfang des Gesprächs, nicht am Ende des Projekts.

Häufige Fragen

Fragen zur Akkreditierung

Jede Zertifizierungsgesellschaft, die über ausreichend qualifizierte Auditoren verfügt und ein Auditverfahren nach den einschlägigen Regeln betreibt, kann ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 ausstellen. Eine Akkreditierung ist dafür rechtlich nicht vorgeschrieben. Ob ein Zertifikat für Ihren Zweck genügt, entscheidet letztlich der Auftraggeber, der es verlangt.

An einem nachvollziehbaren Auditbericht, einem klar benannten Anwendungsbereich, einer echten Zertifikatsnummer und einer erreichbaren Zertifizierungsstelle mit Adresse und Ansprechpartner. Seriöse Anbieter erklären offen, ob sie akkreditiert sind oder nicht, und stellen kein Zertifikat ohne Vor-Ort-Audit aus.

Ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 ist keine behördliche Zulassung, sondern die Bestätigung einer Zertifizierungsstelle. Es ist gültig, solange die ausstellende Stelle dahintersteht und das Audit nachvollziehbar dokumentiert ist. Ob es im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet Ihr Auftraggeber – deshalb klären wir diese Frage vor dem Angebot.

Der Hinweis steht in der Ausschreibung, im Lieferantenfragebogen oder im Rahmenvertrag, meist als Formulierung wie „Zertifikat einer nach ISO/IEC 17021 akkreditierten Stelle“. Schicken Sie uns die Passage. Wenn sie eine akkreditierte Stelle fordert, sagen wir das offen und übernehmen auf Wunsch nur die Beratung und Auditvorbereitung.

Akkreditierte Stellen müssen Beratung und Zertifizierung strikt trennen. Weil die LZG mbH nicht akkreditiert ist, dürfen wir beides anbieten – das ist der praktische Vorteil unseres Modells und gleichzeitig sein Preis. Wenn Sie die Trennung wünschen, beraten wir nur, und Sie zertifizieren bei einer Stelle Ihrer Wahl.

Nächster Schritt

Unsicher, ob unser Zertifikat für Ihren Kunden reicht?

Schicken Sie uns die entsprechende Passage aus Ausschreibung oder Vertrag. Wir antworten innerhalb eines Werktags – auch, wenn die Antwort gegen einen Auftrag spricht.

Montag bis Freitag, 08:00–16:00 Uhr

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